Beim Aufladen gebraucht erworbener Elektrogeräte gelten besondere Sorgfaltspflichten: Es gibt das Risiko, dass beim Aufladen der Akku eines gebraucht erworbenen Elektrogerätes – wie eines Elektrospielzeugs – explodiert. In solchen Fällen muss die Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers den daraus entstehenden Brandschaden ersetzen. Das gilt nach einer Entscheidung des Landgerichts Coburg (Urteil vom 22.1.2019, 23 O 464/17) zumindest […]
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